Allgemeine Geschäftsbedingungen von Louis Enke, Valley Design, Gutenbergstraße 9,

49479 Ibbenbüren (nachfolgend „Valley Design“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Valley Design

und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Valley Design bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische

Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Valley Design und dem

Kunden.

1.3 1.4 Valley Design schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

Valley Design ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen

Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen

dürfen. Valley Design bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von

Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Valley Design ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten

Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil

geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den

vorliegenden AGB vor.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,

erkennt Valley Design – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde Valley Design Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür

zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige

Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Valley Design

von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu

erbringen. Valley Design ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das

Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke

(Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Valley

Design wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in

Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte

Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden

Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge

vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten

Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des

Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt

diese Valley Design rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht

er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Valley Design nach eigener Wahl unter Beachtung

der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-

Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.

28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Valley Design

zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete

(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Valley Design gegenüber dem Kunden in

keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben

hiervon unberührt.

2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Valley Design dem

Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für

deren Suche) in Rechnung stellen.Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von

neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten

(nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser

AGB bleiben unberührt.

3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Valley Design und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.

Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung

der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien

geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Valley Design und dem

Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Valley Design zunächst eine

Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte

(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender

Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Valley Design dar. Valley Design wird die in der

Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte

von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der

aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Valley Design und dem Kunden zustande.

3.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich

vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des

ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im

Übrigen ist Valley Design nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw.

zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen

müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Valley Design die Abschlussrechnung erstellen. Mit

Zahlung der Rechnung ist das Projekt abgeschlossen

3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Valley Design ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und

für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften)

und/oder Systemumgebungen Valley Design rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt

werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine

verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Valley Design gegenüber dem

Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins

und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Valley Design nur dann

geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die

Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger

Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen

– nicht.

3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox

und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des

Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart

wurde.

3.9 Valley Design ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-

,

kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu

beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-

,

verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop

gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Valley Design dem Kunden

Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Valley Design

zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote

von Valley Design in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich

Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und

Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die

technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Valley Design haftet4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter

Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender

Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage

eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der

vorliegenden Ziffer.

Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Valley Design und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.

Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung

der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien

geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

Maßgeblich für den Umfang der von Valley Design zu erbringenden Leistungen sind zum einen

individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden

erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Valley Design wird die

im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte

von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Valley Design

erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite

eignen, wird Valley Design den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden

Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu

eventuellen Vorschlägen von Valley Design hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines

angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte

des Lastenhefts gegenüber Valley Design verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte

Vertragsbestandteil.

Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Valley Design ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-

technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt.

Nach Fertigstellung legt Valley Design dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist

berechtigt, das von Valley Design erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw.

Anpassungswünsche mitzuteilen. Valley Design verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche

des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag

von Valley Design endgültig nicht einverstanden, kann er oder Valley Design das Vertragsverhältnis –

sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im

Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder

Aufwendungen von Valley Design sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu

ersetzen.

Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als

zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den

Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung

zwischen den Parteien. Valley Design erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen

Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Valley Design grundsätzlich keine

Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen

Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Valley

Design die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

Valley Design stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung.

Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde

nicht unverzüglich widerspricht. Valley Design verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder

Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger

zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server

hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen

Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Voraussetzung für die Tätigkeit von Valley Design ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und

für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder

Systemumgebungen Valley Design rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete

(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Valley Design gegenüber dem Kunden in

keinerlei Hinsicht verantwortlich.4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Valley Design den Kunden zur Abnahme der Webseite

auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor

der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der

Valley Design schriftlich oder in Textform anzeigen Valley Design wird sich bemühen, die Fehler

fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Valley Design vorübergehende Workarounds

bereitstellen.

Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins

und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Valley Design nur dann

geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die

Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger

Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen

– nicht.

Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox

und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des

Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart

wurde.

Valley Design ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-

,

kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu

beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-

,

verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop

gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Valley Design dem Kunden

Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Valley Design

zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote

von Valley Design in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich

Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und

Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die

technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Valley Design haftet

gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter

Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Valley Design dem Kunden

Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend

„Wartungsverträge“). Valley Design kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist

weder Valley Design zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden

Leistungsangebote von Valley Design in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind

ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene

Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.

Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich

vereinbart werden.

Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Valley Design

kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden

Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte

die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch

entsprechende Updates) oder Valley Design gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität

beauftragen.

Valley Design haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige

Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im

Verantwortungsbereich von Valley Design liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben

hiervon unberührt.

Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch

die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Valley Design schuldet insbesondere nicht die

Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.6. Domainregistrierung

6.1 Valley Design bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische

Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller

Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen

dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Valley

Design wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne

eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte

Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen

Vergabestellen. Valley Design wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf

eventuelle Besonderheiten hinweisen.

7. Webhosting (Reseller)

7.1 Valley Design bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. Valley Design wird zur Erfüllung seiner

Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und

Drittunternehmen wird Valley Design den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische

Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand

individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Valley Design im Falle einer Beauftragung von Webhosting

die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum

Administrationsbackend des Hostingsystems.

7.3 Die Verfügbarkeit der von Valley Design zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei

mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die

Server aufgrund durch von Valley Design nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind

(Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Valley

Design etc.).

7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-

Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit

möglich und bleiben vorbehalten.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von

Valley Design zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Valley Design

hat diesen zu vertreten.

7.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der

Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Valley Design oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit

der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder

Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

8. Video und Fotografie

8.1 Valley Design erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen

vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Valley Design und dem Kunden individuell

geschlossenen Vertrag.

8.2 Der Kunde stellt bei Valley Design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung

der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots durch Valley Design dar. Valley Design wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen

des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der

rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und

Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche

ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag

zwischen Valley Design und dem Kunden zustande.

8.3 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die

Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine

kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Valley Design8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und

Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen

Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich

der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der

Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind

grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die

Mehrkosten zu tragen.

Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B.

dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden

Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss

geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer

Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Valley Design den Kunden zur

Abnahme des Werks auffordern.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Valley Design verlangen, dass auf den

erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der

Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen

Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien

aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.

Sofern Valley Design die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann

Valley Design dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft).

Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Valley Design den Vertrag für die

Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden

ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Valley Design tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner

Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister.

Valley Design ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Valley Design informiert den Kunden über alle

wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss

(insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es

gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt

die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt

gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf

ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Valley Design haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung

der Leistungen durch den Drittdienstleister. Valley Design stellt im Streitfall dem Kunden – soweit

rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende

Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist

seitens Valley Design nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon

unberührt.

Erstellung von Texten / Copywriting

Valley Design erstellt für den Kunden u. A. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten,

Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Valley Design diese dem Kunden zur

Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf

eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung

neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich

ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten

zu tragen.

Sofern Valley Design mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte

vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt

zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein

Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der

Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen.

Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Valley Design ausschließlich nach

Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.10. 10.1 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

Valley Design übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von

Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

10.2 Hierzu stellt der Kunde bei Valley Design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen

Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots durch Valley Design dar. Valley Design wird die in der Anfrage beschriebenen

Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit

Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,

Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage

hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den

Kunden kommt ein Vertrag zwischen Valley Design und dem Kunden zustande.

10.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von Valley Design ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung

des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) Valley Design vor Auftragsbeginn vollständig in

geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Valley

Design dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

10.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf

je eine Korrekturschleife zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden

Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung)

nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen

weitere Änderungen, kann Valley Design dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes

Entgelt erstellen.

10.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Valley Design den Kunden zur Abnahme des

Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

10.6 Valley Design überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit

(insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen-

und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die

Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

10.7 Valley Design räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den

Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich,

örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische

Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange

hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird

vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine

Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen

Vereinbarung mitValley Design. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen

ohne ausdrückliche Einwilligung von Valley Design durch den Kunden weder im Original noch

verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

10.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

10.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Valley Design verlangen, dass auf den

erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Teil 4 – Marketing

11. SEO-Marketing

Valley Design bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der

Leistungserbringung schuldet Valley Design ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach

eigener Erfahrung von Valley Design das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom

Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von

§§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste)

wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich

zugesichert wurde.

12. SEA-Kampagnen

Valley Design bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der

Leistungserbringung schuldet Valley Design ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.

werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von

Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtesErgebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn,

dies wurde ausdrücklich zugesichert. Valley Design trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von

Keywords zu überprüfen. Valley Design unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von

Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords,

obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen

vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen;

vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

13. Social-Media-Marketing

13.1 Valley Design stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder

Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in

Anspruch nimmt, schuldet Valley Design ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-

Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

13.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen

Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Valley Design ist in der inhaltlichen Ausgestaltung

frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten

zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.

13.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Valley Design diese Inhalte nicht

auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen,

dass Valley Design nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Valley Design in

Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht

verstoßen, kann Valley Design das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

13.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Valley Design in die

jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Valley Design nur das technische Hochladen der Inhalte

schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben

unberührt.

13.5 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Valley Design wird lediglich als

Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

14. Schaltung von Werbeanzeigen

14.1 Valley Design unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen,

Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).

14.2 Valley Design berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese

eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind

hierbei nicht geschuldet.

14.3 Valley Design unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die

Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt

jedoch allein dem Kunden. Valley Design wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht

auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen,

dass Valley Design nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Valley Design in

Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen

gegen geltendes Recht verstoßen, kann Valley Design das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen

der Anzeigen verweigern.

14.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Valley Design in die

jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Valley Design nur das technische Hochladen der Inhalte

schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben

unberührt.

14.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für

die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind

diese Kosten vom Kunden zu tragen.

14.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Valley Design wird lediglich als

Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

15. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Valley Design ist Gegenstand einer individualvertraglichen

Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

16. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Valley Design verlangen, dass die Abnahme in Schriftform

erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Valley Design den Kunden hierzu auffordert. Die

Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist

im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks

festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich

ist, die Valley Design dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb

dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als

abgenommen.

17. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei

Valley Design. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese

Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Valley Design resultieren. Die Verjährung beginnt nicht

erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche

Mängelgewährleistung unberührt.

18. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse

eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht

fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht

zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

19.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Valley Design dem Kunden – nach

vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein

einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich

vereinbart werden.

19.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Valley Design ausdrücklich die

Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise

öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Valley Design dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung

zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf

sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

19.3 Ferner ist Valley Design berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im

Footer und im Impressum der von Valley Design erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem

Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

20. Vertraulichkeit

20.1 Valley Design wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht

ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder,

Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche

anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte

Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich

behandeln. Valley Design verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten

und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.),

die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die

Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.21. Haftung/Freistellung

21.1 Valley Design haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund

eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund

zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Valley Design fahrlässig

eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche

Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Valley Design nach seinem Inhalt zur Erreichung des

Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen

ist eine Haftung von Valley Design ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im

Hinblick auf die Haftung von Valley Design für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

21.2 Der Kunde stellt Valley Design von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Valley Design aufgrund

von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Die zwischen Valley Design und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die

Parteien den Sitz von Valley Design als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem

Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

22.3 Valley Design ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in

der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder

Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden

werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.

Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht,

gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft;

Valley Design ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung

außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird

auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Oktober 2022